Die Rede des Alterspräsidenten und AfD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Alexander Gauland anlässlich der konstituierenden Sitzung des Brandenburgischen Landtages:
Meine Damen und Herren!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Gäste!
„Ein gutes Mitglied des Parlaments zu sein ist keine leichte Aufgabe […]“. Diese Feststellung traf Edmund Burke, der große englische Liberale und Konservative, am 3. November 1774 in einer Rede an die Wähler von Bristol. Eine Aussage, die zunächst trivial erscheint und der die meisten von uns – und da schließe ich mich ausdrücklich mit ein – wohl ohne weiteres zustimmen würden.
Doch was heißt es eigentlich, „keine leichte Aufgabe zu haben“? Handelt es sich dabei doch nicht um ein Alleinstellungsmerkmal von Parlamentsmitgliedern.
Zweifelsohne kann man gegenwärtig den Eindruck gewinnen, dass die Bewältigung von Herausforderungen in einer sich schnell ändernden Welt zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem geworden ist. Fragt man die Verkäuferin, den Polizisten, die Lehrerin, den Arbeitssuchenden; so würden alle wohl sagen, dass das Bewältigen des Alltags, von Familie und Beruf in der heutigen Zeit alles andere als eine leichte Aufgabe ist.
Insofern bedarf es wohl einer Konkretisierung der Feststellung Burkes. Worin also besteht seiner Wahrnehmung nach die spezifische Herausforderung, die die Aufgabe, Mitglied des Parlaments zu sein, zu keiner leichten werden lässt?
Offenbar liegt diese Herausforderung darin, ein gutes Mitglied des Parlaments zu sein. Doch was eigentlich bedeutet gut im diesem Kontext?
Ist ein gutes Mitglied des Parlaments dasjenige, das am ehesten den Geboten, Verboten und Prinzipien unserer Gesellschaft folgt?
Ist es der oder diejenige Abgeordnete mit dem größten Nutzen für die Gesellschaft?
Oder ist ein gutes Mitglied des Parlaments dasjenige, das den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger auf der – fast immer medial vermittelten – symbolischen Ebene in besonderer Weise entsprechen kann?
Die ethische Kategorie des Guten mit einem Inhalt zu füllen, dem wir ohne weiteres zustimmen würden und die allein in unserem Hause konsensfähig wäre, ist offenbar kein leichtes Unterfangen.
Das war auch zu Edmund Burkes Zeiten nicht anders.
Gleichwohl wagte er im November 1774 in Bristol den Versuch zu umreißen, was ein gutes Mitglied des Parlaments ausmachen sollte.
Burke – Schriftsteller, Staatsphilosoph und langjähriger Abgeordneter im britischen Unterhaus – führte im besagten Jahr einen Wahlkampf in Bristol. Sein politischer Konkurrent versprach den Wählern, sich an ihre Instruktionen zu halten, woraufhin Burke entgegnete, dass nur Politiker, die nicht an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler gebunden seien, vernünftige Entscheidungen treffen könnten. Burke positionierte sich somit als ein Gegner des imperativen Mandats und als Befürworter des freien Mandats.
Für das Prinzip des freien Mandats trat Edmund Burke jedoch nicht ein, weil er den Wähler für unmündig oder wankelmütig hielt. Im Gegenteil. Aus seiner Sicht sollte es „das Glück und der Ruhm eines Volksvertreters sein, in engster Verbindung, völliger Übereinstimmung und rückhaltlosem Gedankenaustausch mit seinen Wählern zu leben. Ihre Wünsche sollten für ihn ein großes Gewicht besitzen, ihre Meinung seine hohe Achtung, ihre Interessen seine unablässige Aufmerksamkeit“.
Zugleich sah er jedoch das allgemeine Wohl in Gefahr, wenn das Parlament zu einem „Kongress von Botschaftern im Dienste verschiedener und feindlicher Interessen“ verkäme, die jeder gegen jeden verfechten müsste.
Dieses Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der lokalen Wählerschaft und dem Interesse des Ganzen – dem Gemeinwohl – lässt sich Burke zufolge nur dadurch auflösen, dass sich der Parlamentsabgeordnete als Vertreter der ganzen Nation versteht und nicht als Botschafter von lokalen Sonderinteressen.
Und so kommt Burke zu dem Schluss, dass der gute Parlamentarier nur derjenige sein kann, der das Spannungsverhältnis zwischen Sonderinteressen und den Interessen der Allgemeinheit auflöst, indem er einen eigenen Standpunkt einnimmt, der seine unvoreingenommene Meinung, sein ausgereiftes Urteil, sein erleuchtetes Gewissen spiegelt.
Auch heute befinden wir Abgeordnete uns in dem Spannungsfeld verschiedenster Interessen. Und dass Einnehmen eines eigenen vernunftgeleiteten Standpunktes ist schwieriger denn je.
Denn – und hier schließe ich mich unserem Außenminister Frank-Walter Steinmeier uneingeschränkt an – die Welt ist kompliziert geworden, manchmal zu kompliziert für einfache Lösungen.
Ohne Anspruch darauf, die Vielschichtigkeit dieser neuen Komplexität hier umfassend abzubilden, möchte ich einen Aspekt besonders hervorheben. Dieser lässt sich wohl am treffendsten mit der Entgrenzung von Sonderinteressen in Konkurrenz zur Gemeinwohlorientierung umschreiben.
Unsere Zeit ist heute durch eine stetige Zunahme supra- und transnationaler Abhängigkeiten geprägt. Die Märkte für Kapital, Güter, Sachdienstleistungen und für Arbeitskräfte überwinden zunehmend die Grenzen der Nationalstaaten und ihrer Volkswirtschaften.
Die Errungenschaft durchlässiger Grenzen – gerade in Europa – ermöglicht nicht nur eine nie dagewesene Mobilität und Chancen für den Einzelnen, sondern sie schafft auch neue politische Herausforderungen, verursacht durch eine zunehmende Belastung nationaler sozialer Systeme, durch grenzübergreifende Kriminalität sowie durch rückläufige Steuereinnahmen und Arbeitsplatzverlust aufgrund unternehmerischer Standortverlagerungen – um nur einige Gründe zu nennen.
Konflikte – selbst auf lokaler Ebene am anderen Ende der Welt – und deren Folgen, haben infolge riesiger Flüchtlingsströme mittlerweile eine globale Dimension erreicht, der sich kein Staat und keine Region mehr entziehen können. Auch unser Land Brandenburg nicht.
Zugleich beobachten wir innerhalb unserer Gesellschaft in zunehmendem Maße eine Verschiebung des politischen Themenkatalogs hin zu sogenannten post-industriellen Themen wie globaler Umweltschutz, Verbraucherrechte, Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern, Informationssicherheit im mobilen Datenverkehr und dergleichen mehr.
Infolge all dieser Entwicklungen erleben wir eine nie dagewesene Welle meist nicht-ökonomischer Interessensgruppen, deren Fokus auf ein Thema oder ein Bündel einiger weniger Themen verengt ist. Eine Konsequenz dieser Diversifizierung und Vervielfältigung der Interessensgruppen ist die Herausbildung unterschiedlichster Überzeugungssysteme und Weltanschauungen und in der Folge eine Zunahme der Konflikte über mögliche Politikalternativen.
Zwar kann man davon ausgehen, dass alle Akteure nach wie vor an der allgemeinen Wohlfahrt interessiert sind, aber es fehlt eine gemeinsame Definition, ein gemeinsames Verständnis, was für unser Gemeinwesen wünschenswert ist. Und eben hierin liegt das, was ich unter Entgrenzung von Sonderinteressen in Konkurrenz zur Gemeinwohlorientierung verstehe – die sukzessive Auflösung eines sozialen Gefüges, das sich bislang in Form von gemeinsamen Werten und Zielen konkretisierte.
Eine ganz zentrale Folge dieser Entgrenzung ist, dass eine wie auch immer geartete Gemeinwohlorientierung im klassischen Kern der Politik – also im Parteiensystem und im Parlament – heute kaum mehr hergestellt werden kann. Da die Menschen dies spüren, bleiben sie bei Wahlen zu Hause und verlegen ihr politisches Wirken zurück in die Zivilgesellschaft, ohne dass daraus ein neuer gemeinsamer Wille, ein belastbarer volonté generale entsteht. Hunderte Bürgerinitiativen im ganzen Land belegen das.
Meine Damen und Herren,
Edmund Burkes Rede in Bristol jährt sich in wenigen Tagen zum 240. Mal. Vieles hat sich seitdem verändert. Und doch besitzt einiges von dem was er damals vor seinen Wähler forderte noch heute Gültigkeit.
Sein Eintreten für ein freies Mandat ist noch immer Grundlage für unser Verständnis von politischer Repräsentation. So heißt es in Art. 56 Abs. 1 unserer Landesverfassung: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Niemand darf einen Abgeordneten zwingen, gegen sein Gewissen oder seine Überzeugung zu handeln.“
Es ist nun an uns, diese Unabhängigkeit politisch mit Leben zu füllen. Eine Aufgabe, die angesichts der Veränderungsgeschwindigkeit in unserer Gesellschaft eine große Herausforderung darstellt.
Dabei ist es damals wie heute wichtig, sich von Entscheidung zu Entscheidung einen eigenen Standpunkt neu zu erarbeiten. Doch der eigene Standpunkt ist nicht die einzige Pflicht gegenüber unseren Wählerinnen und Wählern.
Wir schulden ihnen auch eine kritische Distanz gegenüber unseren eigenen Wertvorstellungen sowie unser aller Bemühen die unterschiedlichen Überzeugungen durch einen offen und ehrlich geführten Diskurs einander anzugleichen. Nur so ist eine Annäherung an ein – wie auch immer geartetes Gemeinwohl – überhaupt noch denkbar.
Und eben hierin liegt in unserer heutigen Zeit die Herausforderung für ein gutes Mitglied des Parlaments – in der Verknüpfung der Tugenden, einen eigenen Standpunkt einzunehmen und diesen Standpunkt zugleich immer wieder kritisch zu hinterfragen und den gesellschaftlichen Notwendigkeiten anzupassen.
Ich weiß, dass das vor dem Hintergrund jahrzehntelanger parlamentarischer Sozialisation, vor dem Hintergrund der oft auch stark divergierenden Wertevorstellungen und dem fast schon neurotischen Zwang, sich und seine politischen Vorstellungen dem Wähler gegenüber als alternativlos darzustellen, eine außerordentlich anspruchsvolle Aufgabe ist.
Aber wie Edmund Burke einst schon sagte „Ein gutes Mitglied des Parlaments zu sein ist keine leichte Aufgabe […]“.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wünschen uns allen die Kraft und den nötigen Mut, die nun vor uns liegenden Aufgaben, im Sinne der Wählerinnen und Wähler und im Interesse des allgemeinen Wohls, anzupacken.
Ich danke Ihnen!