Hartz 4 für arbeitslose Zuwanderer – Das fordert die EU-Kommission  einem Bericht zufolge. Demnach sollen Zuwanderer in Deutschland leichter Sozialleistungen erhalten  – auch, wenn sie sich keine Arbeitsstelle gesucht haben.

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Die Partei „Die Linke“ jubelt. Und geht noch weiter: Im Interview mit dem rbb-Inforadio fordert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Dietmar Bartsch, zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen für arbeitslose Zuwanderer, um Sie fit zu machen für den deutschen Arbeitsmarkt. Kritik daran, dass arbeitslose Zuwanderer bei uns Sozialleitungen beziehen, lässt er nicht zu. Deutschland „müsse gerade wegen seiner Geschichte dort eine andere Position haben“.

Das Interview können Sie hier nachhören:

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„Wer zu uns kommt, muss redlich sein!“

AfD-Sprecher Bernd Lucke in einem Gastkommentar auf Handelsblatt online:

Seit Jahresbeginn genießen Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien volle Freizügigkeit. Dies weckt Ängste vor einer Armutsmigration, angelockt von unseren um das Fünffache höheren Sozialleistungen. Schon vor einem Jahr hat der Deutsche Städtetag eindringlich auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Die Bundesregierung tut, was sie immer tut, wenn sie auf ein großes Problem keine Antwort hat: Sie beschönigt, beschwichtigt und – verschweigt. Sie weist darauf hin, dass Deutschland aus demographischen Gründen Zuwanderer braucht. Sie hebt hervor, dass viele Rumänen und Bulgaren gut qualifiziert sind und sich relativ leicht in den Arbeitsmarkt integrieren. Sie betont, dass Ausländer, die keine Beschäftigung finden und nur Sozialleistungen in Anspruch nehmen, abgeschoben werden können. Das alles ist richtig. Aber es geht am Problem vorbei.

Das Problem sind diejenigen Zuwanderer, oft Roma und Sinti, die schon in Rumänien und Bulgarien am Rande der Gesellschaft lebten. Die schon dort unterqualifiziert und kaum integriert waren. Die Gelegenheitsarbeiten als einen Normalzustand empfinden. Die bittere Armut gewohnt sind, und Mittel und Wege suchen, um sich die soziale Unterstützung in Deutschland dauerhaft zu sichern.

Um das zu können, muss man arbeiten, jedenfalls ab und zu. Wenn man nicht arbeitet, muss man zumindest arbeitssuchend sein, oder Familienangehöriger eines Menschen, der Arbeitseinkommen erzielt. Dann kann man nicht abgeschoben werden. Wieviel man verdient, ist sekundär. Eine kleine Stelle als Hilfsarbeiter, als Bote, als Türsteher in einer Disco reicht. Die Arbeitsbedingungen mögen miserabel sein und der Lohn kärglich: Aber die Erwerbstätigkeit berechtigt zur Aufstockung mit Hartz IV, oder alternativ zu Wohngeld und zu Kindergeld.

Das Problem sind diese beitragsfreien Sozialleistungen. Aus der Perspektive von Menschen, die schon in ihrer Heimat arm und unterprivilegiert waren, sind sie ein Rundum-Sorglos-Paket. Anspruchsberechtigt sind Zuwanderer, sobald sie drei Monate in Deutschland verbracht haben. Die Zeit lässt sich überbrücken.

Weniger problematisch sind die beitragsbezogene Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I. Deren Bezug beginnt erst nach zwölf Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die Leistung ist gering, wenn das Einkommen gering war und sie ist – anders als bei beitragsfreien Sozialleistungen –  in ihrer Dauer beschränkt. Es ist zudem völlig in Ordnung, dass der, der in eine Sozialversicherung einzahlt, im Bedarfsfall Leistungen aus ihr empfängt.

Das aber weist den Weg, wie man Ansprüche auf beitragsfreie Sozialleistungen regeln sollte. Denn auch wenn sie als beitragsfrei gelten, ist es ja nicht so, dass es nicht Finanzierungsbeiträge gäbe. Die Grundsicherung wird in Deutschland aus Steuermitteln finanziert. Warum sollte der Anspruch auf beitragsfreie Sozialleistungen nicht davon abhängig gemacht werden, dass man zuvor für einen bestimmten Zeitraum auch Steuern bezahlt hat

Wohlgemerkt: Leistungsgesetze gelten für Deutsche und für Ausländer gleichermaßen. Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet es, Menschen nach ihrer Herkunft zu diskriminieren. Dieses Prinzip darf nicht angetastet werden. Nun gibt es aber auch Deutsche, die der Grundsicherung bedürfen, obwohl sie noch nie Steuern gezahlt haben. Manche sind jung und haben noch nie gearbeitet, andere haben ihr Leben lang geschafft, aber so wenig verdient, dass sie steuerfrei blieben.

Wenn man also den Anspruch auf beitragsfreie Sozialleistungen davon abhängig machen will, dass zuvor Finanzierungsbeiträge für den Sozialstaat geleistet wurden, dann so: Entweder der Empfänger oder seine Eltern müssen in Deutschland Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben.

Wer als Ausländer zu uns kommt, ist willkommen, wenn er den Lebensunterhalt für sich und seine Familie mit redlicher Arbeit verdient. Sobald er für einen bestimmten Zeitraum oder in einer bestimmten Höhe Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat, erwirbt er den Anspruch auf Leistungen des Staates. Nur wer etwas für den Staat tut, kann erwarten, dass der Staat auch etwas für ihn tut.

Und wenn die Rumänen und Bulgaren nun dennoch kommen? Wenn sie kommen, mit acht Kindern, obwohl es kein Kindergeld gibt, und unter den Brücken schlafen, weil es kein Wohngeld gibt? Und der kümmerliche Lohn kaum fürs Essen reicht? Dann müssen wir das anwenden, was die Gesetze schon für nicht erwerbstätige EU-Ausländer bestimmen: Wer seine Existenz bei uns nicht sichern kann, verliert sein Aufenthaltsrecht und muss in seine Heimat zurückkehren.

Ein letzter Punkt: Viele Sorgen, Ängste und Ressentiments ranken sich um Kriminalität durch Armutsmigranten. Auch dies wird regierungsseitig gerne relativiert und bagatellisiert. Doch jeder weiß, dass Armut auch Kriminalität bringt. Unsere Gesetze erlauben Abschiebung nur bei schwerer Kriminalität. Das ist falsche Rücksichtnahme. Auch Kleinkriminelle haben bei uns nichts zu suchen. Wer zu uns kommt, muss redlich sein.