Presseerklärung
29. August 2014

Inklusion mit Augenmaß – AfD fordert Erhalt der Förderschulen in Brandenburg

Die Alternative für Deutschland (AfD) setzt sich in Brandenburg für den Erhalt der Förderschulen sowie eine Inklusion mit Augenmaß ein. Die von der Brandenburger Landesregierung verfolgte Strategie, der Inklusion Vorrang zu geben, stellt die erfolgreichen Förderschulen des Landes in Frage und gefährdet die eigenständige Ausbildung für das Lehramt an Förderschulen.
Ob ein gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülern praktiziert werden kann, soll nach Auffassung der AfD im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Oberster Maßstab muss dabei stets das konkrete Wohl des jeweiligen Kindes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände sein. Auch darf die Inklusion den Schulbetrieb und die Belange der nicht behinderten Schüler nicht über Gebühr beeinträchtigen.
Die gemeinsame Unterrichtung von behinderten und nicht behinderten Schülern wird an den Schulen in Brandenburg vielfach schon lange und in unterschiedlichem Umfang praktiziert. In vielen Fällen ist ein gemeinsamer Unterricht mit der Unterstützung von einfachen technischen Mitteln möglich und sinnvoll. Die Alternative für Deutschland unterstützt das und fordert eine angemessene Finanzierung entsprechender Unterrichtsmodelle.
Es gibt allerdings zahlreiche Fälle, in denen der Unterricht von Behinderten in eigens dafür eingerichteten Förderschulen nicht nur die Bessere, sondern sogar die einzig gebotene Form der Beschulung darstellt. Deswegen setzt sich die AfD dafür ein, dass die Förderschulen erhalten werden.
Mit der  Ratifizierung des 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedeten und 2008 in Kraft getretenen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenkonvention) durch die Bundesrepublik Deutschland hat sich für die Integration von Behinderten in die Regelschulen der Begriff der „Inklusion“ eingebürgert. So begrüßenswert die vielfältigen Bemühungen zur gemeinsamen Beschulung auch sind, so falsch ist andererseits die häufig vertretene Behauptung, die UN-Konvention schreibe unabdingbar in jedem Fall die Inklusion vor. Davon kann bei genauer Beachtung des Textes überhaupt nicht die Rede sein.

Für die AfD bleibt daher die Inklusion eine Möglichkeit im Einzelfall. Als allgemeines Prinzip ohne Ansehung des jeweiligen Falles taugt sie nicht und schadet den Behinderten.

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AfD Landesverband Brandenburg – Mobil (0172) 47 55 159
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