AfD-Landesvorstand fordert vorläufigen Aufnahmestopp für Asylbewerber und sonstige Schutzsuchende

Der Landesvorstand der AfD-Brandenburg hat sich in seiner Sitzung vom
27. September 2015 für einen vorläufigen Aufnahmestopp für Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge ausgesprochen. Darüber hinaus hat er einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorgeschlagen, der dazu dienen soll, die Massenzuwanderung stoppen und wieder kontrollieren und steuern zu können.

Im Einzelnen fordert der AfD-Landesvorstand Brandenburg:

  1. Vorläufiger Aufnahmestopp für Asylbewerber und andere Schutzsuchende;
  2. Offensive Bekanntmachung des vorläufigen Aufnahmestopps in den Herkunftsregionen der Migranten;
  3. Abschaffung des individuellen Rechts- und Verfahrensanspruchs auf Asyl (Art. 16 a GG) und Begrenzung des Asylrechts auf den international üblichen Standard der seit langem in Deutschland geltenden Genfer Flüchtlingskonvention;
  4. Ausweisung von Asylbewerbern und sonstigen Schutzsuchenden, wenn sie Vergehen mittlerer Schwere begehen, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Gewaltdelikte.
  5. Wiederaufbau von Grenzkontrollstellen und eines Bundesgrenzschutzes, um jederzeit wirksame Grenzkontrollen durchführen zu können.
  6. Außenpolitische Initiative der Bundesregierung zur Bekämpfung der Ursachen der Flüchtlingsströme.

Diese weitgehenden Maßnahmen sind nach Auffassung des Landesvorstandes wegen der sich dramatisch zuspitzenden Lage geboten:

Angelockt durch die von der Bundesregierung weltweit verkündete „Willkommenskultur“  ist Deutschland weltweit das bevorzugte Migrationsziel für Migranten.

Durch die Massenzuwanderung hat die Bundesregierung die Kontrolle über die Zuwanderung weitgehend verloren, die öffentliche Sicherheit ist kaum noch zu gewährleisten. Es sind zum Teil notstandsartige Zustände entstanden:

  • Eine geordnete Aufnahme und Erfassung der Migranten unter Beachtung von Gesetz und Recht ist gegenwärtig und auf absehbare Zeit nicht möglich. Die staatlichen Kapazitäten reichen zur Durchführung der gebotenen Verwaltungsverfahren nicht aus. Eine angemessene Unterbringung der großen Migrantenzahl in Notunterkünften ist bereits jetzt nicht möglich. Für eine längerfristige Unterbringung außerhalb der Notunterkünfte fehlen die Kapazitäten.
  • Die öffentliche Sicherheit ist bereits jetzt nicht mehr zu gewährleisten. Da ein großer Teil der Zuwanderer nicht registriert und nicht sicherheitstechnisch überprüft wird, werden unkalkulierbare Sicherheitsrisiken importiert. Die Konflikte und Gewalttätigkeiten in den Notunterkünften nehmen  zu. Die Gefahr von Terroranschlägen wächst. Während dessen sind die Sicherheitskräfte vorrangig damit befasst, den Flüchtlingszustrom zu kanalisieren und zu organisieren. Personelle Reserven für die regulären Aufgaben oder besondere Gefahrenlagen fehlen.
  • Zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind daher Sofortmaßnahmen erforderlich, insbesondere die Aussetzung des Schengen-Abkommens und des Dublin-Abkommens. Dadurch werden Grenzkontrollen sowie die Zurückweisung aller aus sicheren Drittstaaten kommenden Schutzsuchenden möglich.
  • Deutschland gewährt mit Art. 16 a GG großzügig jedem Menschen weltweit das Recht, in Deutschland einen Asylantrag stellen zu dürfen, eine ablehnende Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen zu können und solange in Deutschland verbleiben zu dürfen. Das ist in Zeiten der Massenmigration nicht aufrecht zu erhalten. 16 a GG macht schnelle Entscheidungen im Asylverfahren unmöglich und ist eine Einladung an alle Bedürftigen weltweit. Er ist daher abzuschaffen. Deutschland sollte Asyl nach Maßgabe der weltweit üblichen Standards  auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleisten.

AfD-Landesvorstand Asylforderungen (Stand 30.9.2015)