Am 28. Januar 2017 hat der brandenburgische Landesverband der Alternative für Deutschland im Seehotel Rangsdorf die ersten acht Plätze seiner Landesliste für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag gewählt. Die Landesliste soll insgesamt 20 Plätze umfassen, wovon die ersten vier als sicher gelten.

Die anwesenden 241 Mitglieder wählten Dr. Alexander Gauland mit insgesamt 199 Stimmen zu ihrem Spitzenkandidaten. In diesem starken Votum zeigt sich der Rückhalt unseres Landesvorsitzenden innerhalb des Landesverbandes. Auf den Listenplatz zwei folgt der leitende Oberstaatsanwalt Roman Reusch. Auf Platz drei wurde mit René Springer unser Direktkandidat für den Wahlkreis 61, zu dem auch die Landeshauptstadt Potsdam gehört, gewählt. Der letzte als sicher geltende Listenplatz vier ging an Steffen Kotré, der noch aussichtsreiche Listenplatz fünf an Norbert Kleinwächter.

Bei der Auszählung kam es zu Verzögerungen, da die Wahlkommission entschied, die Stimmen der Kandidaten, die auf den Plätzen vier bis sieben gelandet sind, erneut auszuzählen. Hintergrund waren die geringen Stimmabstände, die darüber entschieden, an wen der letzte sichere Listenplatz vier ging. Das Endergebnis stand erst am heutigen frühen Morgen fest, nachdem die Zählkommission sicherheitshalber doppelt nachgezählt hatte. Auf den weiteren Listenplätzen folgen Dietmar Ertel, Andreas Galau und Daniel Freiherr von Lützow.

Die übrigen Kandidaten verfehlten das Mindestquorum und traten heute in einem zweiten Wahlgang für die restlichen Plätze auf der Landesliste an. Auf Platz neun der Liste wurde Hans-Stefan Edler gewählt, auf Platz zehn Michael Limburg. Die Plätze elf bzw. zwölf gingen an Wilko Möller bzw. Michael Nehls. Die übrigen Bewerber konnten auch im zweiten Wahlgang nicht das notwendige Quorum erreichen. Unsere Mitglieder verzichteten auf einen weiteren Wahlgang, so dass die Landesliste der brandenburgischen AfD insgesamt 12 Plätze aufweist.

Die AfD als basisdemokratische Partei unterscheidet sich auch bei der Wahl ihrer zukünftigen Abgeordneten von den Altparteien. So stand es nicht nur jedem Mitglied frei, für einen der Listenplätze zu kandidieren, sondern jedes Mitglied stimmte auch gleich selbst mit ab. Die im Bundestag vertretenen Parteien hingegen bestimmen ihre Bundestagsabgeordneten teilweise im Hinterzimmer und lassen diese anschließend nur noch durch Delegierte bestätigen. Eine Partei soll aber bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Ihre innere Ordnung muss zugleich demokratischen Grundsätzen entsprechen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass kein Parteimitglied von wichtigen Abstimmungen ausgeschlossen wird und Kandidaten für Volksvertretungen von allen Parteimitgliedern gewählt werden können.